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Nachweis der Eignung von Biomüll als Brennstoff | |
| Universität/Institut: | Universität Karlsruhe - Institut für Wasser und Gewässerentwicklung |
| Abteilung: | Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft |
| Region: | Baden-Württemberg |
| Ansprechpartner: | Dr.-Ing. Andreas Blank Telefon: +49 721 608-4111 |
| Email: | This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it |
| Projektlaufzeit: | 01.10.2009 - 30.09.2010 |
| Inhalt: | Die Feststofffraktion von Biomüll ist nach der BiomassenV eine anerkannte Biomasse, die der Kategorie “Bioabfälle im Sinne von § 2 Nr. 1 der Bioabfallverordnung“ zuzuordnen ist und dadurch grundsätzlich als Brennstoff zulässig ist. Je nach Feuerungsstätte muss dabei die 1., 4. oder 17. Bundes-Immissions¬schutz¬verordnung (BImSchV) erfüllt werden. Ziel der Untersuchungen ist es, die Eignung von aufbereiteten Biomülls (Pelletierung, Trocknung) als Brennstoff nachzuweisen und dabei aufzuzeigen, dass bei der Verbrennung des aufbereiteten Biomülls die Anforderungen der 17. BImSchV eingehalten werden. Zur Beurteilung der Eignung des Biomülls als Brennstoffes wird der Biomüll nach den Anforderungen der RAL-GZ 724 (Sekündarbrennstoffe) geprüft. Hierbei sind Grenzwerte hinsichtlich Schwermetalle usw. definiert, die einen Hinweis auf die „Einhaltbarkeit“ der in der 17. BImSchV angegeben Grenzwerte (abgasseitig) liefert. |
| Relevanz: | Verwendung der Feststofffraktion von Biomüll als Brennstoff |
| Kooperationsmöglichkeiten: | Abfallentsorger Energieversorger |
| Themenbereiche | - Umweltfreundliche Energieerzeugung - Rohstoff- und Materialeffizienz |
| Letzte Änderung: | 23. April 2010 |
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